Allgemeine Geschäftsbedingungen von FRESH FOOD Dresden GmbH

1. Geltungsbereich

  1. Die Firma Fresh Food Dresden GmbH, Hamburger Straße 39 b, 01067 Dresden („FRESH FOOD“) bietet über ihren Online-Shop www.frood.de Speisen und Getränke (im Folgenden insgesamt als „Waren“ bezeichnet) zum Kauf an.
  2. Für die Lieferungen und Leistungen von FRESH FOOD über den Online-Shop gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.
  3. Im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die vorliegenden AGB auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies FRESH FOOD vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn FRESH FOOD ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn FRESH FOOD auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

2. Definitionen

Im Sinne dieser AGB ist oder sind

  1. Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Sachsen sowie mit Ausnahme des 24.12. bis einschließlich 31.12.;
  2. Bestellung verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Einzelvertrags;
  3. Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag.

3. Kundenkonto

  1. Um Waren bei FRESH FOOD bestellen zu können, kann sich der Kunde als Nutzer im Online-Shop dauerhaft registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Das Kundenkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung. Das Anlegen des Kundenkontos erfolgt freiwillig, der Kunde kann auch ohne Kundenkonto bestellen.
  2. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Formular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  3. Bei der Registrierung wählt der Kunde ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  4. Wer bereits registriert ist, darf sich nicht ein zweites Mal registrieren (keine „Doppelmitgliedschaft“).
  5. FRESH FOOD ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. FRESH FOOD behält sich auf freiwilliger Basis vor, das Kundenkonto auch über die Dauer der Vertragsdurchführung hinaus verfügbar zu halten. Der Kunde kann sich jederzeit endgültig vom Kundenkonto abmelden. Dies erfolgt durch E-Mail an frood@frood.de.

4. Vertragsschluss

  1. Nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und Füllen des Warenkorbs, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch FRESH FOOD erklärt wird. Die detaillierten Produktbeschreibungen von FRESH FOOD auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
  2. Der Kunde ist an seine Bestellung 24 Stunden ab Bestellung gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommen zustande, wenn FRESH FOOD die Bestellung des Kunden innerhalb der Bindungsfrist nach Satz 1 annimmt. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Zahlt der Kunde bereits vor der Annahme der Bestellung durch FRESH FOOD, so kommt der Vertrag bereits mit Veranlassung der Zahlung durch den Kunden zustande. Veranlasst der Kunde die Zahlung bereits vor der Bestellung, kommt der Vertrag mit Bestellung zustande.
  3. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
  4. Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.

5. Ausschluss des Widerrufsrechts

Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da zwischen dem Kunden und FRESH FOOD ausschließlich folgende Verträge geschlossen werden:

6. Preise, Versandkosten, Liefergebiet

  1. Die Preise der Waren von FRESH FOOD sowie etwaige Nebenkosten und Steuern sind im Online-Shop unter www.frood.de ausgewiesen.
  2. Der Versand erfolgt ab einem Warenbestellwert von 5 Euro brutto versandkostenfrei an den Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt ergänzend § 8 („Lieferung, Leistungshindernisse, Gefahrübergang“) Absatz 5.
  3. Der Versand erfolgt nur innerhalb des im Online-Shop unter www.frood.de angegebenen Liefergebiets.

7. Zahlung und Verzug

  1. FRESH FOOD stellt dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Die Einzelheiten zu den Zahlungsmitteln, etwaig hiermit verbundenen Kosten und dem Zahlungszeitpunkt werden dem Kunden im Online-Shop vor Abgabe seiner Bestellung genannt. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt FRESH FOOD vorbehalten. Sonstige Rechte von FRESH FOOD bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von FRESH FOOD aus §§ 273 und 320 BGB.

8. Lieferung, Leistungshindernisse, Gefahrübergang

  1. Die Lieferzeiten der Waren von FRESH FOOD sind im Online-Shop ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt nur an Arbeitstagen und innerhalb des einzelvertraglich vereinbarten Zeitfensters.
  2. Sämtliche von FRESH FOOD im Online-Shop angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen setzen einen Vertragsschluss voraus und beginnen bei Lieferung gegen Vorkasse unabhängig davon, wie die Zahlung im Voraus erfolgt, mit Zahlungseingang bei FRESH FOOD; hängt der Bezahlvorgang von einer Mitwirkung von FRESH FOOD ab, wird FRESH FOOD die Mitwirkungshandlungen unverzüglich nach Vertragsschluss vornehmen.
  3. Falls die Ware ohne Verschulden von FRESH FOOD nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist FRESH FOOD zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. FRESH FOOD wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an den FRESH FOOD geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. Ebenso bleiben die zugunsten von FRESH FOOD bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt. Für die Beschränkung der Haftung von FRESH FOOD gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 12 („Haftung von FRESH FOOD“).
  4. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt statt Absatz 3 das Folgende:
    1. Für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von FRESH FOOD oder deren Unterlieferanten eintreten, Probleme mit Produkten Dritter –, welche FRESH FOOD nicht zu vertreten hat, haftet FRESH FOOD nicht. FRESH FOOD wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.
    2. Soweit Ereignisse im Sinne von lit. a) FRESH FOOD die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FRESH FOOD berechtigt, sich von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu lösen; eine für den nicht erfüllten Teil bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird FRESH FOOD unverzüglich erstatten. Führen solche Ereignisse zu Hindernissen von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. FRESH FOOD wird dem Kunden die voraussichtlichen, neuen Termine bzw. Fristen unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als eine Woche dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Beendigung des jeweiligen Einzelvertrags hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils berechtigt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Ebenso bleiben die zugunsten von FRESH FOOD bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen so gilt für die Lieferung und den Gefahrübergang vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag:
    1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden im Sinne eines Versendungskaufs. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, sobald FRESH FOOD die Sache an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt.
    2. Die Lieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Kunden, wenn FRESH FOOD den Transport nicht durch eine unternehmensfremde Transportperson, sondern durch eigene Mitarbeiter ausführt; ein zufälliger Untergang oder eine zufällige Verschlechterung der Sache liegt in diesem Fall jedoch nicht vor, wenn der Mitarbeiter von FRESH FOOD dies zu vertreten hat.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
    1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von FRESH FOOD aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
    2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
  2. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, welcher Unternehmer ist, seine Ansprüche gegen FRESH FOOD nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FRESH FOOD an Dritte abtreten, es sei denn FRESH FOOD hat am Abtretungsverbot kein berechtigtes Interesse. Verbraucher unterliegen hingegen keinem Abtretungsverbot und dürfen ihre Ansprüche ohne Zustimmung von FRESH FOOD an Dritte abtreten.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FRESH FOOD.

11. Mängelansprüche

  1. Die Mängelhaftung von FRESH FOOD richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von FRESH FOOD zu vertretenden Mangels gilt § 12 („Haftung von FRESH FOOD“).
  3. Bestellt der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt ergänzend zu Absatz 1 und 2 folgender Absatz 4.
  4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Dies gilt nicht, soweit FRESH FOOD arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

12. Haftung von FRESH FOOD

  1. Die Haftung von FRESH FOOD auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von FRESH FOOD voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 12 („Haftung von FRESH FOOD“) eingeschränkt.
  2. Die Haftung von FRESH FOOD für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von FRESH FOOD bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von FRESH FOOD gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von FRESH FOOD bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  4. Soweit die Pflichtverletzung von FRESH FOOD Waren betrifft, welche FRESH FOOD gegenüber dem Kunden unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in diesem Fall darüber hinaus die Haftung von FRESH FOOD für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
  5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 12 („Haftung von FRESH FOOD“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
  6. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 12 („Haftung von FRESH FOOD“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FRESH FOOD.
  7. Die Einschränkungen dieses § 12 („Haftung von FRESH FOOD“) gelten nicht für die Haftung von FRESH FOOD wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Verjährung der Ansprüche des Kunden

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen FRESH FOOD beträgt bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
    1. für Ansprüche aus Sachmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel erklärt werden;
    2. bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
    3. bei nicht auf Sachmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
  2. Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 1 lit. b) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Absatz 1 lit. c) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn FRESH FOOD hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
  3. Abweichend vom Vorstehenden gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen
    1. bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus grober Fahrlässigkeit und in den in § 12 Absatz 7 genannten Fällen,
    2. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln,
    3. für alle anderen als die in Absatz 1 genannten Ansprüche sowie
    4. wenn der Kunde als Verbraucher bestellt.

14. Information über Verbraucherstreitbeilegung,

FRESH FOOD nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.

15. Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von FRESH FOOD. Für Klagen von FRESH FOOD gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von FRESH FOOD, soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt.
  4. Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.